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Autor Thema: Tanz der Teufel (The Evil Dead) (1981)  (Gelesen 3258 mal) Durchschnittliche Bewertung: 4
Dan Tanna Spenser
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« am: 02. November 2015, 23:03:29 »

Tanz der Teufel (The Evil Dead) ist ein amerikanischer Horrorfilm von Regisseur Sam Raimi aus dem Jahr 1981. Er wurde wegen seiner drastischen Gewaltdarstellung in Deutschland beschlagnahmt und ist bis heute indiziert. Es erschienen zwei Fortsetzungen, Tanz der Teufel II – Jetzt wird noch mehr getanzt und Armee der Finsternis. 2013 erschien mit Evil Dead eine Neuverfilmung.

Handlung

Eine Gruppe Jugendlicher fährt zum Urlaub in eine Waldhütte in Tennessee. Im Keller finden sie ein altes, mysteriöses Buch, das Necronomicon Ex-Mortis (auch Naturon Demonto), sowie ein Tonbandgerät, auf dem uralte Beschwörungsformeln aufgenommen sind, die beim Abspielen sogleich ihre Wirkung zeigen: Im Wald rings um die Hütte erhebt sich „das Böse“. Dämonische Kräfte beginnen die Gruppe zu dezimieren, indem sie nacheinander die Körper der Menschen als Wirte nutzen und in dieser Gestalt auf die Jugendlichen losgehen. Nur Ash kann sich schließlich erfolgreich durch die Zerstörung des Buchs der Angreifer erwehren, auch wenn sein weiteres Schicksal ungewiss bleibt, wie die Endsequenz nahelegt.

Hintergründe

Bereits 1978 drehten Sam Raimi, Rob Tapert und Bruce Campbell den Horror-Kurzfilm Within the Woods (Laufzeit: 32 min), der praktisch inhaltsgleich mit den beiden ersten Teilen von Tanz der Teufel ist, mit der Absicht, ihn als Demonstration zu verwenden, um von Investoren Kapital für einen richtigen Kinofilm zu erhalten. Allerdings bekamen sie Probleme wegen der Urheberrechte der im Film gespielten Musik, so dass bis heute keine Veröffentlichung des Films im Handel erfolgt ist.

Charakteristisch für die gesamte Tanz-der-Teufel-Reihe sind die Merkmale eines B-Movies, was zum Teil an den niedrigen Kosten bei der Umsetzung des Films liegt. Maske und Splatterszenen sind von hoher Qualität, besitzen dennoch eine gewisse Komik.

Tanz der Teufel besitzt eine für ein B-Movie sehr dichte, atmosphärische Machart. Stilistisch auffällig sind die in der zweiten Hälfte gehäuft auftretenden Reminiszenzen an englische Gruselklassiker der 1960er Jahre, wie etwa den ständig überall umherwabernden Nebel. Stilbildend wirkte die von Raimi erfundene und hier erstmals eingesetzte Methode der sogenannten Shakycam, bei der eine Kamera auf ein Brett geschnallt wurde, das anschließend von zwei Leuten an den Enden durch den Wald getragen wurde und dadurch ungewöhnliche, verwirrend subjektive Kamerafahrten ermöglichte. Begleitet wurden diese mit unheimlichen, schrägen Tönen in manipulierter Abspielgeschwindigkeit.

Die Fortsetzungen von Tanz der Teufel sind Tanz der Teufel II und Armee der Finsternis. In Italien wurde der Film mit dem Titel La casa in den Kinos gezeigt, der zweite Teil dann folglich als La Casa 2. In der Folge wurden hier noch insgesamt drei inoffizielle Fortsetzungen zu Tanz der Teufel II gedreht und zwischen 1988 und 1990 als La Casa 3, La Casa 4 und La Casa 5 veröffentlicht. Folglich wurde Armee der Finsternis nicht mit La Casa 3 sondern mit L’armata delle tenebre betitelt.

Bei dem 2013 veröffentlichten Evil Dead waren Sam Raimi und Bruce Campbell als ausführende Produzenten tätig.[2] Campbell hat am Ende des Films, im Anschluss an die Closing Credits, einen kurzen Gastauftritt als Ash.

Kritik

    „Ein als Kultfilm ausgegebener unappetitlicher Horrorfilm, der sich von ähnlichen Produkten überwiegend nur durch die Häufung vordergründiger, ekelerregender Schockszenen unterscheidet. Er fußt auf dem fatalen Irrtum, daß eine möglichst naturalistische Darstellung grauenhafter Szenen bereits Gruseln hervorruft.“

– Lexikon des internationalen Films[3]
Konflikt um den Jugendschutz

Die FSK befand am 25. November 1983, der Film widerspreche ihren Grundsätzen und empfahl der Firma, ihn der SPIO-Juristenkommission vorzulegen, so dass der Film ohne Jugendfreigabe ab 18 Jahren in den Kinos laufen könne. Die Juristenkommission erklärte zwei Tage später, der Film sei unbedenklich, weil die dargestellten Personen keine Menschen, sondern bereits Dämonen seien und Dämonen nicht unter § 131 StGB (Gewaltdarstellung) fielen.

Im Frühjahr 1984 lief Tanz der Teufel in den Kinos an und kam zugleich in die Videotheken. Die Videofassung, welche inhaltlich der Kinofassung glich, kam Anfang 1984 auf den Markt und wurde am 27. April 1984 von der BPjS (heute BPjM) indiziert. Am 12. Juli 1984 wurden auf Antrag des Jugendamtes Frankfurt alle Video- und Kinokopien von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.

Tanz der Teufel war, neben Muttertag, Ein Zombie hing am Glockenseil und Man-Eater – Der Menschenfresser, einer der Filme, die die Diskussion über Gewaltfilme anheizten und schließlich zu einer Verschärfung der Mediengesetze in Deutschland und einem größeren Einfluss der BPjS führten. Danach brach eine Beschlagnahmungswelle los. Die Videofirma VCL klagte dagegen ebenso wie die Kinofirma. Zwei Tage nach der Verschärfung des Jugendschutzgesetzes urteilte das Amtsgericht München am 27. Februar 1985, Tanz der Teufel sei gewaltverharmlosend und auch kein Kunstwerk, was Ausnahmen möglich gemacht hätte. Der Film blieb als Videokassette und als Kinofilm beschlagnahmt. Die Presse begrüßte das Urteil weitgehend.

Das Landgericht München I als nächste Instanz gestand dem Film zwar Kunstwerkcharakter zu, die Verletzung der Menschenwürde sei aber so gravierend, dass die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme gerechtfertigt sei. Die beiden Verleihfirmen zogen daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht.

Noch bevor dieses tätig wurde, kam es zu Verhandlungen mit der FSK. Eine um 23 Sekunden gekürzte Version lehnte der Arbeitsausschuss der FSK am 8. September 1987 noch ab, eine um 46 Sekunden gekürzte Fassung erhielt am 18. September 1987 schließlich die Kennzeichnung des Arbeitsausschusses „nicht freigegeben unter 18 Jahren“.

Trotzdem beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft auch den geschnittenen, von der FSK freigegebenen Film, weil er noch immer gegen § 131 verstoße. Amts- und Landgericht München bestätigten diese Entscheidung. Erst das Bundesverfassungsgericht hob Ende 1992 die Beschlagnahmung auf. Es erklärte, dass § 131 nur Gewalt gegen Menschen, nicht aber gegen Zombies abdecke.

So wurde der Film ab 14. Januar 1993 um 44 Sekunden gekürzt sowohl im Kino als auch als Video erneut veröffentlicht.[4] Die Bundesprüfstelle setzte Tanz der Teufel aber umgehend auf den Index, womit ein umfassendes Werbeverbot für die Videokassetten verbunden war. Das Video durfte somit nicht offen, sondern nur unter der Ladentheke angeboten werden. 2002 legte die Vertriebsfirma der FSK eine um 14 Minuten gekürzte Fassung vor, die antragsgemäß ab 16 Jahren freigegeben wurde.[5]

Auch die sogenannte Ultimate Edition, eine der wenigen in Deutschland veröffentlichten unzensierten Fassungen von Tanz der Teufel, wurde durch die BPjM indiziert (BAnz. Nr. 185 vom 29. September 2006). Ein Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten liegt vom 26. April 2002 vor.[6]

Eine weitgehend wertungsfreie Zusammenfassung der Ereignisse, welche letztlich zur Beschlagnahmung des Filmes in Deutschland führten, verfasst von Norbert Stresau, findet man in Das Science Fiction Jahr 1989.

In den USA wurde der Film bei seiner Erstaufführung ungeprüft gezeigt. Für eine Wiederveröffentlichung im Jahre 1994 bekam er die höchste Alterseinstufung NC-17.

Neuverfilmung

Die Produzenten Sam Raimi und Bruce Campbell kündigten 2011 einen vierten Tanz der Teufel-Film mit dem Titel Evil Dead an, bei dem es sich um eine Neuverfilmung handelt, die inhaltlich jedoch große Unterschiede zum Original aufweist. Ash taucht im Remake nur in einer kleinen Szene nach dem Abspann auf.[7] Regie führte Fede Alvarez, das Drehbuch stammt von Alvarez und Rodo Sayagues, wurde jedoch von Juno-Autorin Diablo Cody redigiert[8]. Die Hauptrollen im Remake spielen Jane Levy, Shiloh Fernandez, Jessica Lucas, Lou Taylor Pucci und Elizabeth Blackmore. Der Film hatte seine Weltpremiere am 9. März 2013 auf dem SXSW-Festival und lief am 16. Mai 2013 in den deutschen Kinos an.

Fernsehserie
→ Hauptartikel: Ash vs. Evil Dead

Wie bei der San Diego Comic-Con 2014 bekannt wurde, arbeitete Sam Raimi an einer Fernsehadaption zum Film. Ash vs. the Evil Dead wird seit dem 31. Oktober 2015 beim Kabelsender starz ausgestrahlt werden. Die Hauptrolle des Ash wird wieder von Bruce Campbell besetzt.[9]
Trivia

    Als Ash und Scotty im Keller das Naturon Demonto finden und begutachten, sieht man im Hintergrund an der Wand einen Teil eines Plakates mit dem Titel Hügel der blutigen Augen, ein Hinweis auf Wes Cravens Film aus dem Jahre 1977.
    In Wes Cravens Nightmare – Mörderische Träume wiederum schaut sich Nancy im Fernsehen Ausschnitte von Tanz der Teufel an.
    In dem Film Donnie Darko schaut sich der Protagonist am Halloween-Abend Tanz der Teufel im Kino an.
    In dem Film Fear of the Dark schaut sich der kleine Junge Szenen aus Tanz der Teufel im Fernsehen an.
    Basierend auf der Trilogie erschienen drei Computerspiele: Evil Dead: A Fistful of Boomstick, Evil Dead: Hail to the King und Evil Dead: Regeneration.
    In Montreal, Kanada, wurde im Jahre 2004 auf dem Just-for-Laughs-Festival das auf allen drei Tanz der Teufel Filmen basierende Musical Evil Dead – The Musical uraufgeführt. Bis heute (Stand: März 2010) wurde das Off-Broadway-Stück an verschiedenen Orten in Kanada und in den USA produziert.
    Im europäischen Ausland existieren verschiedene Freigaben für die ungeschnittene Fassung: Zum Beispiel in Frankreich ab 12 Jahren.[10]
    Stephen King lobte Tanz der Teufel als "originellsten Horrorfilm des Jahres".
Literatur

    Norbert Stresau: Eine Zensur findet nicht statt – „Tanz der Teufel“ vor Gericht. In: Wolfgang Jeschke (Hrsg.): Das Science Fiction Jahr – Ausgabe 1989 Wilhelm Heyne Verlag, München 1989, ISBN 978-3-453-03139-5. S. 353–375
    Jürgen Kniep: »Keine Jugendfreigabe!« – Filmzensur in Westdeutschland 1949-1990. Wallstein Verlag, Göttingen 2010, ISBN 978-3-8353-0638-7
    Peter Osteried: Dead by Dawn – Sam Raimis Evil-Dead-Saga. Selbstverlag, München 2013, ISBN 978-1492230083
    Materialien zur Zensur: Der Fall „Evil Dead“. In: Norbert Stresau, Heinrich Wimmer (Hrsg.): Enzyklopädie des phantastischen Films. Corian-Verlag, ISBN 978-3-89048-400-6


    Bruce Campbell: Ashley „Ash“ J. Williams
    Ellen Sandweiss: Cheryl
    Richard DeManincor (als Hal Delrich):[1] Scotty
    Betsy Baker: Linda Williams
    Theresa Tilly: Shelly



« Letzte Änderung: 02. November 2015, 23:06:56 von Dan Tanna » Gespeichert

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« Antworten #1 am: 02. November 2015, 23:18:45 »

 Schockiert, Dan eröffnet einen "Tanz der Teufel" Thread? Jetzt hab' ich alles gesehen und kann beruhigt sterben Grinsen

Dieser Film mit Mini-Budget von Legende Sam Raimi hat Kultcharakter und ich habe ihn natürlich im Besitz (darf ich das hier überhaupt schreiben?   zwinkern ) und die Szenerie "Jugendliche kommen in eine einsame Waldhütte usw usf" gilt ja mittlerweile als Leitfaden für unzählige Horrorfilme (und wann immer ich in den Inhaltsbeschreibungen ähnliches lese, ist der Film damit für mich erledigt).

Wie gesagt, ich besitze den Film (wie auch Teil2), aber für mich ist er der schwächste der Evil Dead Reihe, es wirkt halt alles semi-professionell (klar, das sehr bescheidene Budget spielt da natürlich mit rein) und auch der Campbell typische Humor kommt hier nicht vor

 Guter Film/Serie

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« Antworten #2 am: 02. November 2015, 23:22:11 »

Schockiert, Dan eröffnet einen "Tanz der Teufel" Thread? Jetzt hab' ich alles gesehen und kann beruhigt sterben Grinsen


Ja und nein.....mache gerade einige Bruce Campbell Filme rein....eigentlich wollte das ja jemand anderes vor Monaten gemacht haben....ich glaube Seth zwinkern Naja, nun springe ich für ihn ein zwinkern
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« Antworten #3 am: 02. November 2015, 23:26:01 »

Oho dann darf man doch hier Themas zu in Deutschland beschlagnahmten Filmen machen? Also ich mach mal keins dazu. The Evil Dead und die deutsche Justiz ist eine Unendliche Geschichte fast kein Monat vergeht wo die BPjM nicht doch noch irgendwo eine Fassung findet die sie indizieren kann. Natürlich dann alles auf Liste B.

Ich möchte auf diese Retrospektive auf Schnittberichte.com verweisen wo die ganze Geschichte mit den Fassungen, Zensur und so weiter fantastisch und sehr gut erklärt wird.
http://www.schnittberichte.com/artikel.php?ID=54

Was soll man dazu noch schreiben. Ich fand den ersten Teil nicht ganz perfekt dafür Teil 2. Also von den drei Teilen gibt es mittlerweile so viele verschiedene Fassungen und Editionen das man echt den Überblick verliert. Teil 1 gebe ich  Sehr guter Film/Serie
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« Antworten #4 am: 02. November 2015, 23:35:23 »

Echt lächerlich, was die BPjM da veranstaltet. Dieser Film schockt heute keinen Jugendlichen mehr, die haben da schon ganz andere Sachen gesehen.  Naja mich soll das nicht interessieren, als der Film raus kam, war ich eh schon über 18  und man musste mich nicht mehr "schützen" Ich Idiot
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« Antworten #5 am: 03. November 2015, 01:09:22 »

Oho dann darf man doch hier Themas zu in Deutschland beschlagnahmten Filmen machen?

Wieso sollte man sich über beschlagnahmte Filme nicht unterhalten dürfen? Ist ja nicht so, dass wir den Film hier uncut zum kostenlosen Download anbieten Grinsen
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« Antworten #6 am: 03. November 2015, 08:03:30 »

Wie ich bereits im "Army of Darkness"-Thread geschrieben habe:

Zitat
Die beiden Vorgänger waren der Auslöser für meinen  Gänsefüßchen Rückzug aus dem Horrorgenre. Nachdem ich einige Jahre so ziemlich alles an Horrorfilmen gesehen habe, hatte ich einfach genug davon und diese beiden Teile waren lediglich der Auslöser dazu...  zwinkern

Vielleicht schaue ich ihn mir irgendwann noch mal an, aber ich verzichte vorerst auf eine Wertung.
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« Antworten #7 am: 03. November 2015, 14:40:51 »

Warum der Film indiziert wurde, werde ich ach nie verstehen. Naja okay, "damals" war alles noch ein wenig anders, aber inzwischen geht es in machher TV-Serie mehr zur Sache.

Ich mag den Film jedenfalls sehr, finde ihn aber nicht gruselig oder brutal sondern eher witzig.

 Sehr guter Film/Serie
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« Antworten #8 am: 03. November 2015, 17:20:11 »

Oho dann darf man doch hier Themas zu in Deutschland beschlagnahmten Filmen machen?

Wieso sollte man sich über beschlagnahmte Filme nicht unterhalten dürfen? Ist ja nicht so, dass wir den Film hier uncut zum kostenlosen Download anbieten Grinsen
Verstehe ich jetzt auch nicht. Wir werben ja nicht für den Film und "bekommen" kann man ihn hier auch nicht. Darüber reden ist ja wohl erlaubt.



Ich mag den Film jedenfalls sehr, finde ihn aber nicht gruselig oder brutal sondern eher witzig.


Besonders gruselig ist er auch nicht (mehr), das stimmt. Aber witzig? Eher (unfreiwillig) komisch, aber nicht weil die Akteure einen Joke nach dem anderen reissen.
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« Antworten #9 am: 03. November 2015, 17:44:41 »

Klar kriegt man den auch in Deutschland und war auf Börsen. Da kriegt man alles was für die Justiz böse ist. Er wurde damals indiziert wegen der Gewalt und weil die Dämonen noch so Menschlich aussahen. Das selbe Problem mit dieser Folgeindizierung haben auch die ganzen Zombies Filme aus den 80er. Die werden auch immer Folgeindiziert wegen Inhaltsgleichheit und auf Liste B gesetzt. 
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« Antworten #10 am: 03. November 2015, 17:58:34 »

Klar kriegt man den auch in Deutschland und war auf Börsen.

Hat doch auch keiner behauptet, dass man den Film in Deutschland nicht bekommt. Keine Ahnung

 Ich habe geschrieben " Wir werben hier ja nicht für den Film und "bekommen" kann man ihn hier auch nicht"

Ich habe jetzt, extra für dich, 2-mal das " hier " fett markiert, damit es klar ist auf welches "hier" ich mich beziehe. Und zwar nicht auf Deutschland, sondern hier, dem Forum
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« Antworten #11 am: 04. November 2015, 06:45:05 »


Ich mag den Film jedenfalls sehr, finde ihn aber nicht gruselig oder brutal sondern eher witzig.


Besonders gruselig ist er auch nicht (mehr), das stimmt. Aber witzig? Eher (unfreiwillig) komisch, aber nicht weil die Akteure einen Joke nach dem anderen reissen.

Das meinte ich ja. ich habe auch eine Schwäche für unfreiweillig komische Filme (Ud auch für Filme die so schlecht sind, dass sie schon wieder gut sind )
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« Antworten #12 am: 08. August 2016, 19:51:35 »

Seit heute ist der Film übrigens nicht mehr indiziert. Heißt also - der Film könnte jetzt in nächster Zeit uncut auf DVD / BluRay erscheinen. Happy

Quelle: X Rated Magazin
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« Antworten #13 am: 07. September 2016, 08:31:51 »

Auf Wikipedia habe ich dazu folgendes gefunden:

Zitat
Am 8. August 2016 wurde die Beschlagnahme vom Amtsgericht Tiergarten Berlin (AG Tiergarten) aufgehoben.[9] Die Indizierung besteht weiterhin, allerdings erfolgte eine Umtragung von Liste B in Liste A.

Die Seite filmstarts.de liefert etwas mehr Hintergrundinfos:

Zitat
Seit „Tanz der Teufel“ am 10. Februar 1984 in den (west-)deutschen Kinos anlief, beschäftigte die Horror-Groteske von Sam Raimi hierzulande Jugendschützer und Gerichte. Doch die lange und komplizierte Veröffentlichungsgeschichte von „Tanz der Teufel“ neigt sich nun langsam dem Ende zu: Sony Pictures Home Entertainment, die Fima, die aktuell die Rechte für die Heimkinoauswertung des Horrorfilms besitzt, erwirkte vor dem Amtsgericht Tiergarten Berlin eine Aufhebung der Beschlagnahmung.

In der offiziellen Pressemitteilung von Sony heißt es dazu: „Das Amtsgericht Tiergarten Berlin (AG Tiergarten) hat in mehreren Entscheidungen vom 20., 22., und 25. Juli verschiedene Beschlagnahmebeschlüsse des Films 'Tanz der Teufel' (Originaltitel: 'The Evil Dead', 1981) aufgehoben und damit das seit 1984 bestehende Totalverbot des Films de facto beseitigt."

Damit ist „Tanz der Teufel“ allerdings noch nicht komplett von Verboten befreit, denn das deutsche Jugendschutzrecht ist kompliziert: Wird ein Film nicht von der FSK freigegeben (wie etwa „Tanz der Teufel“ anno 1984), kann er jederzeit von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden. Eine Indizierung bedeutet, dass der Film nicht mehr öffentlich beworben und verkauft werden darf. In einem zweiten Schritt kann ein Gericht dann die bundesweite Beschlagnahmung eines indizierten Films anordnen. „Tanz der Teufel“ wurde etwa am 27. April 1984 indiziert und erst am 12. Juli 1984 auf Antrag des Jugendamtes Frankfurt beschlagnahmt.

Sony erwirkte bislang lediglich, dass die Beschlagnahmung aufgehoben wurde, nicht aber die Indizierung. Die Aufhebung der Indizierung könnte jedoch der nächste Schritt sein. Dazu heißt es in der Pressemitteilung weiter: „Sony prüft nun die Möglichkeit, im Anschluss an die Gerichtsentscheidungen bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) einen Antrag auf De-Indizierung zu stellen, um den Film in Deutschland vollständig zu rehabilitieren und so im Idealfall eine rechtskonforme Veröffentlichung der ungekürzten Fassung mit FSK-Altersfreigabe zu erreichen.“

Ob „Tanz der Teufel“ tatsächlich auch vom Index gestrichen wird, ist aktuell natürlich noch nicht klar. Die Chancen stehen jedoch gut, schließlich urteilte das Amtsgericht Tiergarten, dass der Film „nach heutigen Maßstäben keinen gewaltverherrlichenden Inhalt hat“, wie Sony mitteilte. Auch verschiedene Präzedenzfälle aus jüngerer Zeit sprechen dafür: So wurde etwa im Jahr 2014 Paul Verhoevens „RoboCop“ von 1987 vom Index gestrichen und erhielt dann eine FSK-Freigabe ab 18 Jahren, „Und wieder ist Freitag, der 13.“ war sogar seit 1988 wie „Tanz der Teufel“ verboten, erhielt nach Listenstreichung jedoch kürzlich sogar eine Freigabe ab 16.
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« Antworten #14 am: 10. Oktober 2016, 22:46:00 »

Nun ist er vom Index nach der Beschlagnahme die auf Liste A runtergestuft wurde nun die Deindizierung eine FSK Freigabe Prüfung steht noch aus.
Wenn man denkt wie lange und hart es dieser Film von Sam Raimi in  Deutschland hatte.

Sony Pictures hat sich wirklich bemüht ihm der Liste zu kriegen.

Quelle mit allen wichtigen Infos: http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=11210
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