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Autor Thema: Urheberrecht: Neue Abgabe für USB-Sticks und Speicherkarten  (Gelesen 1585 mal)
Tobac3
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Hello Newman...



« am: 19. April 2010, 11:42:06 »

Jetzt werden also auch Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten fällig, 10 Cent. Was soll das? Das ist doch nur ein neuer Weg um irgendwie an Kapital zu kommen. Was hat ein USB-Stick mit Urheberrechten zu tun? In erster Linie ist das mal ein Speichermedium und da speichert man natürlich Daten drauf, aber darauf kann man doch keine Urheberrechtsgebühren verlangen.
Finde das recht unverschämt.

http://www.chip.de/news/Urheberrechtsabgaben-10-Cent-extra-fuer-USB-Sticks_42488834.html


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« Antworten #1 am: 19. April 2010, 12:16:38 »

Was für ein Schwachsinn soll das den sein? Ein Verspäteter Aprilscherz?

USB Sticks mit Urheberrechten in Verbindung zu bringen ist wirklich mehr als "krank"! Dann könnte man auch gleich, DVD/CD Rohlinge, Speicherkarten, Papier, Fotofilme sowie Fotopapier, Leinwände, usw. versteuern.

Hoffentlich bekommt das nicht die staatliche Mafia (GEZ) mit, sonst wollen die da auch noch mitmischen und lassen sich den gleichen Unsinn einfallen.

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Quark
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« Antworten #2 am: 19. April 2010, 17:47:33 »


Dann könnte man auch gleich, DVD/CD Rohlinge .....versteuern.


Da hast du wohl etwas nicht mitbekommen, auf CD, DVD und BluRay Rohlinge sind schon längst Abgaben drauf! 

Einigung über Hohe der Urheberrechtsabgaben auf DVD- Rohlinge
Ab 1.1.2003 werden pro DVD-Rohling runde 17 Cent fällig

Verwertungsgesellschaften und Datenträgerhersteller haben sich über die Höhe der Urheberrechtsabgaben auf DVD-Rohlinge geeinigt. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Verwertungsrechte (GEMA) teilte am 9.1.2003 mit, die in der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) zusammengeschlossenen deutschen Verwertungsgesellschaften hätten mit dem Informationskreis Aufnahmemedien (IM) eine einvernehmliche Regelung über die Vergütungssätze für Rohlinge der Typen DVD-R/RW, DVD+R/RW und DVD-RAM Disk getroffen. Danach wird rückwirkend ab dem 1.1.2003 für DVD-Rohlinge eine Abgabe von 17,4 Euro-Cent fällig. Der Betrag ergibt sich aus einer angenommenen Speicherkapazität von 4,7 GByte und einer daraus resultierenden Videoaufnahmekapazität von 120 Minuten. Wie die GEMA weiter mitteilte, wurde außerdem die seit dem Jahr 2000 bestehende Vereinbarung über die Urheberrechtsabgaben auf CD-Rohlinge verlängert. Danach wird für Rohlinge des Typs CD-R und CD-RW ab dem 1.1.2003 einheitlich eine Vergütung von 7,2 Euro-Cent pro Spielstunde fällig. Berechnet wird die Abgabe allerdings nur für einen Anteil von 30 Prozent der in Deutschland in Verkehr gebrachten Rohlinge, weil diese auch zur Datensicherung genutzt werden können. Die bisher vorgenommene Unterscheidung zwischen CD-Rohlingen zur Datensicherung und solchen für Musik entfällt.

Die Vereinbarung zwischen der ZPÜ und den Datenträgerherstellern orientiert sich an den Vergütungssätzen nach der Anlage zu § 54 d Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Die Vergütungssätze regeln, welchen Ausgleich die Urheber für das sogenannte Recht der Verbraucher zur Anfertigung von Privatkopien nach § 53 UrhG erhalten. Für Tonträger beträgt die Vergütung zur Zeit für jede Stunde Spieldauer 6,14 Euro-Cent, für Bildträger für jede Stunde Spieldauer 8,7 Euro-Cent. Zum letzten Mal erhöht wurden die Vergütungssätze im Jahr 1985. Seitdem hat die Bundesregierung zwar einen Bericht zur Entwicklung der urheberrechtlichen Vergütungen vorlegt, die Sätze aber nicht mehr wesentlich geändert. Ob die Urheberrechtsabgaben in Zukunft steigen sollen, ist umstritten. Verwertungsgesellschaften und Urheberverbände haben sich wiederholt für eine deutliche Erhöhung der Vergütungssätze ausgesprochen. Nach ihrem Willen sollen die Abgaben um ein Vielfaches angehoben werden. Die damalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) hat im September 2002 allerdings angedeutet, dass die Vergütungssätze möglicherweise auch abgesenkt werden könnten, falls technische Schutzmaßnahmen der Rechteinhaber in Zukunft vermehrt Vervielfältigungen durch die Verbraucher verhindern. Im europäischen Vergleich sind die deutschen Urheberrechtsabgaben verhältnismäßig niedrig.


Quelle: http://www.urheberrecht.org/news/m/Medien/s/CD-ROMs/p/1/i/1057/
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SilverLion
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« Antworten #3 am: 20. April 2010, 00:57:59 »

Ist genauso "krank"! Man speichert auch eigene selbst erstellte Daten auf DVD Rohlinge, warum sollte ich mein eigenes Gedankengut versteuern?

Sollen die doch diese Scheinheilige Schei... lassen und die Mehrwertsteuer gleich auf 25% setzen, dann müssen sie zumindest sich nicht solche Dummheiten ausdenken um an unserer Kohle zu kommen...

Oh, mann kein Thema für mich, würde die am liebsten alle....

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