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Autor Thema: Gericht: Neuer Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß  (Gelesen 909 mal)
Dan Tanna Spenser
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« am: 22. Mai 2014, 16:17:42 »

Gericht: Neuer Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

Der neue Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen verfassungsrechtliche Grundsätze, insbesondere den der Gleichbehandlung. Das entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz am Dienstag (13. Mai). Ein Straßenbauunternehmen aus Montabaur hatte gegen die Neuregelung Beschwerde erhoben, weil es sich auf Grund seines großen Fuhrparks benachteiligt fühlte.

Eine unterschiedliche Ausgestaltung der Beitragspflichten von Unternehmen und Privatpersonen sei unumgänglich, so das Gericht in seinem Urteil. Dienstwagen dienten bei Unternehmen Erwerbszwecken und dürften deshalb bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden, auch wenn Privatautos beitragfrei seien. Zudem entspräche es der "allgemeinen Lebenserfahrung", dass im Auto mehr Radio gehört werde als bei sonstigen beruflichen Tätigkeiten.

Unbedenklich sei auch, dass für den Beitragssatz nicht die Gesamtzahl der Mitarbeiter, sondern die pro Betriebsstätte maßgeblich sei. Im Übrigen könne nicht jeder einzelne Härtefall berücksichtigt werden: "Jede gesetzliche Regelung müsse generalisieren", so das Gericht.

Die Klägerin hatte außerdem bezweifelt, dass es sich beim neuen Rundfunkbeitrag überhaupt um einen Beitrag handele und damit in die Kompetenz der Bundesländer falle. Dem widersprach der Gerichtshof: Er sei keine Steuer, sondern ein Beitrag, weil dadurch eine besondere Leistung gewährt werde, eben die grundsätzliche Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen. Das sei auch ein Vorteil für Unternehmen, da er zur demokratischen Meinungsbildung beitrage und "eine freie wirtschaftliche Betätigung allein in einem demokratischen Umfeld möglich" sei.

Erwartungsgemäß begrüßte die ARD das Urteil. SWR-Justiziar Hermann Eicher sagte: "Dieses Urteil bestätigt den konsequenten Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zeitgemäß fortzuentwickeln. Zu einem geräteunabhängigen Modell der Finanzierung gab und gibt es angesichts der immer rasanteren technischen Entwicklung keine seriöse Alternative."

14.05.2014 - Marcus Kirzynowski/wunschliste.de
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Ducky
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« Antworten #1 am: 22. Mai 2014, 17:46:03 »

Zitat
Er sei keine Steuer, sondern ein Beitrag, weil dadurch eine besondere Leistung gewährt werde, eben die grundsätzliche Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen.

Ein Beitrag für eine Leistung zu zahlen, die ich nicht in Anspruch nehme, finde ich äußerst besch...eiden.
Warum zahle ich nicht auh gleich Kfz-Steuer? Habe zwar werder Führerschein noch Auto, aber ...
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Seth
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« Antworten #2 am: 22. Mai 2014, 19:40:01 »

Warum zahle ich nicht auh gleich Kfz-Steuer? Habe zwar werder Führerschein noch Auto, aber ...

Sag das bloß nicht zu laut - am Ende gibts dafür bald noch einen gesetzesentwurf zwinkern
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