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Autor Thema: Verfassungsbeschwerde gegen Gebhren fr Internet-PCs  (Gelesen 1230 mal)
Spenser
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« am: 04. April 2006, 03:34:16 »

Die erst im Mrz gegrndete "Vereinigung der Rundfunkgebhrenzahler" (VRGZ) hat gegen die zum 1. Januar 2007 in Kraft tretende Gebhrenpflicht fr Internet-PCs vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht. Mit der neuen Verordnung sollen die PC-User, die nicht ohnehin schon bei der GEZ angemeldet sind sowie Freiberufler und Gewerbetreibende monatlich mit zustzlich knapp 17 Euro zur Kasse gebeten werden. Beschwerdefhrer sind drei Freiberufler, die ab dem nchsten Jahr direkt von der neuen Richtline betroffen sein werden.

Die VRGZ wendet sich dagegen, dass durch die Ausweitung der Gebhrenpflicht "unverzichtbare Gebrauchsgerte zu gebhrenpflichtigen Rundfunkempfangsgerten" gemacht wrden, wie die Frankfurter Rechtsanwltin Petra Marwitz der Frankfurter Allgemeinen Zeitung FAZ sagte. Bislang konnte sich jeder selbst aussuchen, ob er GEZ-Gebhren zahlen wolle, indem er sich fr ein spezielles Gert zum Rundfunkempfang entscheide oder nicht. Bei den Computern wrden nun erstmals die Rundfunkanstalten entscheiden, was ein Empfnger ist und was nicht, indem sie einfach ihre Verbreitungswege ndern.

Die neue Regelung treffe insbesondere die Selbststndigen, Handwerker und Gewerbetreibenden mit Internet-PC, die kein Radio- und Fernsehgert zum Empfang bereithalten. Aber auch Menschen, die in ihren Privatrumen den Internet-PC nicht ausschlielich fr private Zwecke nutzen, wie etwa Lehrer, Richter oder Studenten, seien betroffen. Die Verfassungsbeschwerde wird nach Angaben der Anwltin finanziell unter anderem von der Bundesarchitektenkammer und Privatpersonen untersttzt.


Quelle: wunschliste.de und  Heise.de/sat+kabel
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Spenser: "Es braucht schon einen harten Mann, um ein zartes Hühnchen zuzubereiten"
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« Antworten #1 am: 04. April 2006, 06:09:32 »

Ich hoffe das der Staatlichen Maifia (auch "GEZ" genannt!) endlich mal das Handwerk gelegt wird.
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« Antworten #2 am: 04. April 2006, 12:41:38 »

Als ob die damit durch kommen. Ich glaub da nicht dran
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« Antworten #3 am: 04. April 2006, 14:36:57 »

Ich dachte, GEZ muss man schon bezahlen, nur wenn die Mglichkeit eines Rundunfunkempfanges besteht. also auch, wenn es zwar einen Antennenanschluss aber kein TV-Gert gibt.

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« Antworten #4 am: 04. April 2006, 15:06:14 »

Nein das ist Ofiziel nicht so aber die Leute der GEZ biegen das so hin das sie einen Grund haben das man zahlen muss, ob es nun war ist oder nicht.

Nur mal so paar Beispiele wie die Staatliche Mafia ihr Geld eintreibt:

- Verlangen Zahlungen von verstorbenen Personen.
- Verlangen Zahlungen von Menschen die garnicht existieren.
- GEZ Mitarbeiter spionieren auf Schrottpltzen rum und verlangen Zahlungen fr kaputte Radios, usw.
- Verlangen von Autohusern Gebhren, weil sie meinen man knnte mit den abgeschalteten Autoradios doch noch Musik/Radio hren.
- Verlangen von Leuten die Jahrelang kein Fernseher hatten Gebhren, weil sie nicht glauben knnen das ein Familienvater der ber 30 Jahre ist Jahrelang kein Fernsehen hatte bei sich zuhause.
- Bedrohen alte und Junge Leute, mit nicht legalen Rckflligkeitsgebhren.

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« Antworten #5 am: 04. April 2006, 16:22:19 »

Naja..ist halt die Logik der GEZ. Man muss zahlen fr ein Internetfhiges Gert hat obwohl man kein Internetanschluss hat.

Dann fordere ich ab sofort Kindergeld: Hab zwar kein Kind aber das Gert um eins zu machen ist vorhanden!!
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« Antworten #6 am: 04. April 2006, 16:23:09 »

Man kann ja auch mit einem Handy ins Internet - folgedessen mte man auch dafr GEZ zahlen.....
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Spenser: "Es braucht schon einen harten Mann, um ein zartes Hühnchen zuzubereiten"
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« Antworten #7 am: 06. April 2006, 02:18:43 »

Ich mag die Stasi... hmmm GEZ auch nicht leiden. Mein Fern-
seher luft im Monat evtl. fnf Minuten oder so. Da ich nur ein
paar Programme reinbekomme und nicht einsehe, fr den Dreck,
der momentan im Fernsehen luft auch noch Kabel oder sowas zu
bezahlen, bin ich gnzlich auf DVD und Video umgestiegen. Doch
die netten Schergen von der GEZ haben auch in diesem Quartal
wieder ca. 50 Euro von mir erhalten. Fhlt sich jedes mal so an,
als ob man einen 50 Euroschein einfach mal verbrennen wrde.
Da ich aber einen Fernseher, sprich die Mglichkeit habe fern zu
sehen, komm ich legal nicht an der GEZ-Gebhr vorbei. Der Vor-
schlag vom sanifox ist echt mal ne berlegung wert  [1]
Und du Spenser, pass auf was du vorschlgst... Informelle
Mitarbeiter der GEZ durchforsten bestimmt auch das Internet
auf der Suche nach neuen Mglichkeiten um sich zu bereichern.
Ich hoffe echt, dass diese Klage Erfolg hat denn wie Spenser
schon aufgezeigt hat, kann dieses Spielchen ja ansonsten fast
endlos fortgefhrt werden. Hab auch schon mal nen Bericht ge-
sehen, da hat die GEZ ber Jahrzehnte einer Familie doppelt die
Gebhren abgebucht. Nachdem das der Familie (komischerweise)
erst nach dieser Zeit aufgefallen war, meinte die GEZ es bestehe
jedoch kein Anspruch auf Rckerstattung. So viel dazu. Na ich
schreibe lieber nicht mehr weiter  mchte doch nicht mein gutes
Bild hier mit unberlegten, negativen usserungen ruinieren.  [1]

Roger
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Mathias



« Antworten #8 am: 06. April 2006, 02:30:58 »

Zitat
Spenser schrieb am 04.04.2006 16:23 Uhr:
Man kann ja auch mit einem Handy ins Internet - folgedessen mte man auch dafr GEZ zahlen.....


jo, das ist glaub ich schon da fest mit eingeplant
genauso, wie man ab sofort schon fr jedes UMTS fhiges Handy zahlen muss, weil es damit glaub ich auch mglich ist, fernzusehen
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Col. Steve Austin
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« Antworten #9 am: 06. April 2006, 12:16:46 »

Ich weiss von jemanden, der TV hat und selbst keine GEZ bezahlt. Weiss aber nicht, wie das familir bei denen geregelt ist.
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