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Autor Thema: Frage zum Erweitertes Führungszeugnis  (Gelesen 1876 mal)
unbekannt87
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« am: 22. November 2011, 22:11:41 »

vielleicht kennt sich ja einer hier aus und kann mir hilfen folgendes  wegen den beantragen

in Erfurt wohne ich in ein wohnheim für Auszubildende
hauptwohnsizt und angetragener Wohnsizt ist allerdings in Ba-wü

wo muss ich den dann eigendlich beantragen muss es in ba-wü gemacht werden oder gehts in mein aktuelen aufenteilsort Erfurt??
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Dabney
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« Antworten #1 am: 23. November 2011, 14:58:43 »

Das Führungszeugnis musst du bei den Meldebehörden (Einwohnermeldeamt) beantragen, ausgestellt wird es dann durch das Bundesamt für Justiz. Für dich zuständig ist prinzipiell die Meldebehörde in dem Bezirk, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, also in deinem Fall Erfurt (ohne Gewähr).
Kostet übrigens einen kleinen Betrag.
« Letzte Änderung: 23. November 2011, 15:13:35 von Dabney » Gespeichert
unbekannt87
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« Antworten #2 am: 23. November 2011, 21:31:23 »

danke Dabney

ja mit den 13 Euro weiß ich leider ist es mal wieder mit kosten verbunden
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Quark
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« Antworten #3 am: 23. November 2011, 22:12:21 »

Hab gerade ein Führungszeugnis für den neuen Job gebraucht. Beantragen musst du das bei der lokalen Behörde (Stadtverwaltung, Verbandsgemeinde) in dem Ort, in dem du mit dem Hauptwohnsitz gemeldet bist.
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Dabney
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« Antworten #4 am: 24. November 2011, 00:30:37 »

in dem Ort, in dem du mit dem Hauptwohnsitz gemeldet bist.

Tatsächlich? Okay, hab vorher nur kurz nen Blick in BZRG und VwVfG geworfen, da steht das mit dem gewöhnlichen Aufenthalt, und zumindest im IPR hat der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts nicht unbedingt was mit dem gemeldeten Hauptwohnsitz zu tun.

Aber du kannst es ja trotzdem einfach mal in Erfurt probieren, wenns für dich einfacher ist. Der Vorgang ist ja jetzt für die Behörde weder zeitintensiv noch hochkompliziert.
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unbekannt87
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« Antworten #5 am: 02. Dezember 2011, 23:36:52 »

ja stimmt das ich es in ba-wü an mein hauptwohnsizt wo ich auch gemeldet bin beantragen muss. hat die chefin meiner praktukumsstelle für ausbildung nun auch nochmal bestätigt. für mich mehr als nur umständigt grad
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« Antworten #6 am: 03. Dezember 2011, 00:19:50 »

in dem Ort, in dem du mit dem Hauptwohnsitz gemeldet bist.

Tatsächlich? Okay, hab vorher nur kurz nen Blick in BZRG und VwVfG geworfen, da steht das mit dem gewöhnlichen Aufenthalt, und zumindest im IPR hat der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts nicht unbedingt was mit dem gemeldeten Hauptwohnsitz zu tun.

Aber du kannst es ja trotzdem einfach mal in Erfurt probieren, wenns für dich einfacher ist. Der Vorgang ist ja jetzt für die Behörde weder zeitintensiv noch hochkompliziert.

Also auf der Seite des Bundesamts für Justiz steht "Der Antrag kann bei jeder Meldebehörde gestellt werden, bei der die Antrag stellende Person gemeldet ist."
http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_2051270/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/WohnortBRD/WohnortD.html
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